Im Senioren- und Pflegeheim Residenz bieten wir Ihnen
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Vollstationäre Pflege für alle
Pflegegrade von 1 bis 5 an. Für Personen ohne Pflegegrad gilt PG o
(ohne).
In einem Senioren- und Pflegeheim werden die Kosten, d.h.
die sogenannten Pflegesätze, pro Tag berechnet. Die Pflegesätze können
vom Heim nicht frei gewählt werden, sondern müssen von den sogenannten
Kostenträgern (Spitzenverbände der Pflegekassen und Sozialämter)
genehmigt werden.
Pflegesätze bei Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Von der Pflegeversicherung erhalten Sie bis zu 1.774,- € zur Deckung der Pflegekosten bei
Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2 bis 5; bei Pflegegrad 1 sind angesparte
Entlastungsbeträge einsetzbar) für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen
pro Jahr. Sollten die 28 Tage überschritten sein, gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege bis zu 1.612,- € für weitere 28 Tage zu beantragen, sofern die Pflegebedürftigkeit schon mindestens ein halbes Jahr besteht.
Die Investitionskosten können bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Pflegegrad 1 bis 5) gefördert werden.
Diese Förderung erfolgt, sofern keine Unterstützung an anderer Stelle
beantragt wurde und keine Kriegsopferfürsorge gewährt wird, in
Abhängigkeit von dem zuletzt gemeldeten Wohnort bzw. Kreis des
Pflegebedürftigen.
Die Kosten für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt von zum Beispiel 28 Tagen betragen:
(ab dem 1.1.2024)
Auch die Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Hilfe zur Pflege ist möglich.
Nähere Informationen geben wir Ihnen gern bei einem unverbindlichen
Beratungsgespräch. Terminvereinbarung bitte unter Telefon 02941/94260.
Pflegesätze bei vollstationärer Pflege
(ab dem 1.1.2024)
Die Kriterien für eine Förderung der Investitionskosten
(Pflegewohngeld) oder die Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt
(Sozialhilfe) sowie Wohngeld erläutern wir Ihnen gerne bei einem unverbindlichen
Beratungsgespräch. Terminvereinbarung bitte unter Telefon 02941/94260.
Um bei uns zu wohnen, ist es nicht notwendig:
• über ein hohes Einkommen zu verfügen,
• sich in unser Haus einzukaufen,
• eine Miet-Kaution als Sicherheit zu hinterlegen.
Sollte
durch den Medizinischen Dienst (MD) noch keine
Einstufung erfolgt sein oder kein Pflegegrad anerkannt worden sein, so
muss vor der Heimaufnahme eine schriftliche Bescheinigung der
Heimnotwendigkeit bei uns vorliegen.
Die Kosten eines
Seniorenheimplatzes (Pflegegrad o) müssen Sie selbst tragen, die
Pflegeversicherung kann Sie hierbei finanziell nicht entlasten. Sollten
Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlen
können, so kann bei Vorliegen einer Heimnotwendigkeitsbescheinigung Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Zur
Finanzierung eines Pflegeheimplatzes (Pflegegrad 1 bis 5) können
Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Außerdem kann
gegebenenfalls Pflegewohngeld (bei Pflegegrad 1 bis
5) gewährt werden, wenn Ihr Vermögen unter 10.000 € (bei Ehepaaren/
Lebensgemeinschaften unter 15.000 €) liegt. Dazu beraten wir Sie gern.
Für den Fall, dass Sie den Eigenanteil nicht aus eigenem Einkommen und
Vermögen bezahlen können, sind wir Ihnen beim Beantragen von Hilfe zum
Lebensunterhalt bzw. Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) sowie Wohngeld behilflich.
Bezüglich der von Ihnen zu übernehmenden Kosten und möglicher Zuschüsse informieren Sie sich bitte unter unseren FAQs oder in einem persönlichen Gespräch. Terminvereinbarung bitte unter Telefon 02941/94260.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.